Eigentlich schreiben wir ja hier nicht über Einsätze, schon gar nicht Fehlalarme, weil es Spannenderes gibt. Leider sind von unseren 14 Alarmierungen in diesem Jahr allerdings fünf Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen (BMA) – davon 4 x im gleichen Objekt in der Gerberstraße in Kirchhorst, oder sogar fünf, wenn man den Fehlalarm kurz vor Weihnachten in diesem Objekt noch mitzählt.
Eine Brandmeldeanlage sollte nur dann die Feuerwehr alarmieren, wenn wirklich Gefahr droht. Dafür sind sie konstruiert, und – solange sie regelmäßig gewartet werden und sich die Nutzer des Objekts an Spielregeln halten – funktioniert das auch ganz gut.
In diesem Objekt allerdings klappt das nicht richtig. Nach dem Verkauf des Gebäudes finden Umbauarbeiten statt, ohne die betroffenen Alarmlinien abzuschalten. Zweimal wird die Feuerwehr zur Baustelle gerufen, weil Staub den Alarm ausgelöst hat. Die nächsten Male kommen Zigarettenrauch und Rauchschwaden vom scharf gebratenen Mittagessen in der Teeküche in Betracht – stets auf unterschiedlichen Melderlinien. Auch in den anderen Objekten, die uns Fehlalarme beschert haben, waren Rauchen im Gebäude oder Handwerkerarbeiten die Ursache.
Schade, denn das hat gleich mehrere Nachteile: erstens stellt die Gemeinde eine Rechnung an den Betreiber, der den Einsatz bezahlen muss; zweitens fahren drei Ortsfeuerwehren mit fünf Fahrzeugen an und bringen ein unnötiges Risiko während der Alarmfahrt für sich und alle anderen Verkehrsteilnehmer mit, drittens werden alle Mitarbeiter durch den Räumungsalarm für 20 Minuten von der Arbeit abgehalten – und die freiwilligen Feuerwehrleute für eine Stunde. Aber was mich am meisten stört: Jeder Fehlalarm verringert die Glaubwürdigkeit der Brandmeldung, bei den “Hausbewohnern” genauso wie bei den Rettungskräften und in der öffentlichen Wahrnehmung.
Deshalb unsere dringende Bitte an die Nutzer von Gebäuden mit BMA, keinen Rauch, Qualm, Nebel, Staub oder offenes Feuer zu erzeugen. Wenn es trotzdem zum Alarm kommt, bitte umgehend und zügig das Gebäude verlassen [auch bei möglichem Fehlalarm]. Die Bauleitung sollte sich rechtzeitig um die Abschaltung der Melderlinien kümmern, wenn Arbeiten auszuführen sind. Bei einer Vermietung müssen auch die Untermieter über die Funktion der BMA und die Spielregeln informiert werden. Und schließlich: wenn es sich erkennbar um einen Fehlalarm handelt, bitte auch die “112” anrufen und die Leitstelle informieren, genauso wie bei Feuer. Eine frühzeitige Information aus dem Objekt hilft uns schon bei der Anfahrt. [PS]